Die baden-württembergische Landesregierung hat eine Änderung der bestehenden Photovoltaikpflicht beschlossen. Ab Januar 2023 gilt dies auch für alle grundlegenden Dachsanierungen“, erklärte Energie- und Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Es soll die Offensive in Baden-Württemberg sein. Bereits seit Jahresbeginn greift die Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Nicht-Wohngebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.

Nach der geänderten Verordnung ist die Photovoltaikpflicht von allen Bauherren einzuhalten, deren Antrag auf Baugenehmigung oder entsprechende Baumuster ab dem 1. Mai 2023 im Anzeigeverfahren bei der zuständigen Behörde für das untere Baurecht eingegangen ist. Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes hat das Umweltministerium nun die Verordnung an die neuen Pflichten der Photovoltaik angepasst. Sie definiert auch genau, was als obligatorische Dachsanierung gilt. Diese kann vorliegen, wenn die Installation einer Photovoltaikanlage wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Eine Übersicht mit Antworten auf die wichtigsten Fragen ist auch auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

 

Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg wurden von 2016 bis 2020 jährlich durchschnittlich 14.300 Wohngebäude errichtet. Schätzungsweise 80 % der Dächer eignen sich für die Installation einer Photovoltaikanlage.

 

Auf Ebene der Bundespolitik ist Baden-Württemberg an der Spitze. Bei Wohngebäuden hingegen soll die Installation einer Photovoltaikanlage bundesweit zunächst nicht zur Pflicht werden, sondern „die Regel“ werden.